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ASC-Positionserklärung zur Betäubung

November 18, 2024

Zuletzt aktualisiert am 12. November 2024

Der neue ASC-Farmstandard ist nach vier Prinzipien gegliedert, wobei das vierte Prinzip speziell das Wohlergehen der Fische in den Mittelpunkt stellt. Tierwohl spielt eine immer wichtigere Rolle bei der Definition einer verantwortungsvollen und gesellschaftlich-akzeptierten Aufzucht und Verarbeitung von Tieren.

Das neue Prinzip zur Fischgesundheit und zum Fischwohl umfasst drei Kernbereiche: Routinearbeiten, Handhabung und Schlachtung. Der ASC ist der Ansicht, dass Fische fühlende Wesen sind, die Schmerzen, Stress und Angst empfinden und erleben. Damit kein Tier unnötig leidet, ist die Betäubung ein zentraler Bestandteil im neuen ASC-Farmstandard.

Der Standard verpflichtet Fischzuchtbetriebe außerdem:

  • Zu einem Verbot von Tötungsmethoden wie Ersticken an Land oder in einem Bad aus Kohlendioxid (CO2), einem Salz- oder einem Ammoniakbad sowie durch Ausnehmen.
  • Sicherzustellen, dass mindestens 95 % der Fische unmittelbar nach der Betäubung das Bewusstsein verlieren und alle noch bei Bewusstsein befindlichen Fische erneut betäubt werden.
  • Zur Überprüfung der vollständigen Betäubung durch Ausbleiben von Kiemenschlag, Augenbewegungen, Körperbewegungen (außer Muskelzuckungen) und Reaktionen auf schmerzhafte Reize.
  • Zu einem Backup-System, um sofort auf eine unwirksame Betäubung oder Tötung zu reagieren und zu dem Ergreifen von geeigneten Korrekturmaßnahmen, um ein erneutes Auftreten zu verhindern.

Zusätzlich zu diesen Verbesserungen müssen alle Mitarbeitenden und Subunternehmer, die an der Fischzucht, dem Umgang mit Fischen oder Schlachtvorgängen beteiligt sind, eine Fortbildung zum Thema Tierwohl und -gesundheit erhalten.

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